Unser Team ist immer darin bestrebt, unseren Kunden die qualitativ beste und schnellste labormedizinische Dienstleistung zu garantieren. Das Institut für Labormedizin (IFLM) verteilt sich auf drei Standorte: Bürgerspital Solothurn, Kantonsspital Olten und Spital Dornach.
Wir wenden manuelle, mikroskopische und automatisierte Methoden an. Unser Computersystem reduziert den administrativen Aufwand im Labor und beschleunigt die Resultatübermittlung auf die Stationen.
Wir arbeiten nach der Akkreditierungsnorm ISO 15189.
Die medizinischen Dienstleistungen des Instituts für Labormedizin (IFLM) sind auf das Wohl der Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Dem behandelnden Arzt liefern wir Resultate, die eine sichere Grundlage für die Abklärung der Beschwerden und für die Behandlung der Patienten darstellen. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, haben wir in unserem Betrieb ein System für das Qualitätsmanagement etabliert:
Wir überprüfen, ob das eingegangene Probenmaterial für den Auftrag geeignet ist. Ist eine korrekte Untersuchung nicht möglich, wird es abgelehnt und der Auftraggeber informiert. Dank diesem Vorgehen garantieren wir, dass keine Artefakte gemessen werden und keine Verwechslung von Proben vorliegt.
Wir führen die geforderten Untersuchungen so schnell wie möglich durch und übermitteln sie dem Auftraggeber. Alle Werte werden erst nach eingehender Validierung freigegeben.
Mehrmals täglich werden an den einzelnen Geräten interne Qualitätskontrollen durchgeführt und deren Werte auf ihre Richtigkeit überprüft. Zudem nehmen wir regelmässig an externen Ringversuchen teil, um die Werte mit anderen Laboratorien zu vergleichen.
Trotz eines ausgefeilten Qualitätssicherungssystems und aller Bemühungen, die Qualität unserer Dienstleistungen zu sichern, schleichen sich gelegentlich Fehler in unsere Arbeit ein. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns darauf aufmerksam machen.
Alle Formulare müssen vollständig ausgefüllt sein. Ist kein Datum/keine Zeit angestrichen, wird die «Einlesezeit des Auftrages im Labor» von unserem System als Blutentnahmezeit übernommen. Die Analysen sind mit dem Farbcode der dafür nötigen Vacutainer-Röhrchen hinterlegt.
Pro Auftragsformular können verschiedene Materialien (z.B. Blut und Urin) mitgegeben werden.
Für jede neue Blutentnahme ist ein neues Auftragsformular erforderlich. Die Analysen dürfen nicht mit roter Farbe oder einem dicken Filzstift angestrichen werden.
Der Laborauftrag muss mit Visum oder Stempel des verordnenden Arztes versehen sein.
Das Material muss mit einer Patientenetikette versehen sein. In Ausnahmefällen genügen Name, Vorname, Geburtsdatum und Geschlecht. Immunhämatologische Proben müssen von der Person, welche das Blut entnimmt, auf der Patientenetikette visiert werden.
Falsch beschriftete Proben werden vernichtet. Nicht beschriftete Proben werden nur in Ausnahmefällen (bei schwieriger Materialgewinnung, z.B. Liquor) und in Verantwortung des Auftraggebers angenommen. Bei immunhämatologischen Proben (z.B. Blutgruppenbestimmung) werden keine Ausnahmen gemacht.
Die Präanalytik aller Analysen (interne und externe) wie Material, Vorbedingungen usw. können Sie dem Laborbuch entnehmen.
Für jede Nachbestellung wird eine Zusatzverordnung mittels Auftragsformular benötigt. In Ausnahmefällen können nach telefonischer Rücksprache auch andere Lösungen gefunden werden.
Wie lange nach der Entnahme und aus welchem Material eine Nachbestellung erfolgen kann, ist aus unserer Analysenliste zu erfahren. Ob allenfalls Material vorhanden ist, kann im Labor nachgefragt werden.
Resultate werden in der Regel elektronisch übermittelt. Für unsere externen Kunden stehen der Postweg oder unser Kurierdienst zur Verfügung.
Alle Kunden, die am Vormittag von unserem Abholdienst bedient werden, erhalten auf diesem Wege die Befunde des Vortages.
Bei ausgewählten Parametern werden Extremwerte unmittelbar telefonisch durchgegeben. Die Liste der kritischen Parameter, bei denen zwingend eine telefonische Mitteilung erfolgt, stellen wir externen Einsendern auf Anforderung gerne zu.
Eine auffällige Blutbildmorphologie (Lymphom- oder Leukämieverdacht) besprechen wir immer direkt mit dem Einsender.
Bei der Entnahme mehrerer Röhrchen wird zur Vermeidung von Kontaminationen folgende Reihenfolge empfohlen:
Ansprechpartnerinnen und -partner:
Das Heilmittelgesetz (HMG) vom 15. Dezember 2000 (Stand am 1. Januar 2020) regelt die Meldepflicht für jegliche Transfusionszwischenfälle.
Gemäss Hämovigilanz-Vorschriften sind alle Reaktionen und Nebenwirkungen meldepflichtig.
Swissmedic-Website: Meldung unerwünschter Transfusionswirkungen (Haemovigilance)
Gemäss Epidemiengesetz muss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit den Kantonen die notwendigen Massnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten ergreifen. Auf der Webseite des BAG sind der Zweck und die Funktion des bestehenden Meldesystems beschrieben.
Folgende Krankheiten, zu denen unser Institut Analysen durchführt, unterstehen der Meldepflicht:
Positive Testergebnisse sind vom Bestätigungslabor an das BAG und an den Kantonsarzt zu melden. Vom behandelnden Arzt wird eine Ergänzungsmeldung verlangt.
Benötigte Formulare stehen beim BAG online zum Download bereit.
Wir stehen Ihnen gerne von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr zur Verfügung.