Solothurner Spitäler

Wonach suchen Sie?

    FORENSISCHE PSYCHIATRIE

    Anmeldung

    Die Anmeldung ambulanter Massnahmen erfolgt in der Regel schriftlich oder telefonisch durch die Vollzugsbehörde oder die Bewährungshilfe. Die Einsichtnahme in Straf- oder Vollzugsakten ist im Verlauf aber eine zwingende Voraussetzung für eine allfällige Zusage der Therapieübernahme nach einigen Probesitzungen.

    Anfragen für strafrechtliche, zivilrechtliche oder versicherungsrechtliche Begutachtungen können schriftlich eingereicht werden. Wir empfehlen jedoch eine telefonische Vorbesprechung. Privatbegutachtungen führen wir nicht durch.

    Leistungsangebot

    • Strafrechtliche Gutachten jeder Art und Kategorie für die Staatsanwaltschaft und Gerichte inner- und ausserhalb des Kantons Solothurn
    • Zivilrechtliche Gutachten in allen versicherungsrelevanten Bereichen für Gerichte und Sozialversicherer
    • Regelmässige Behandlungssprechstunden in den Vollzugsinstitutionen des Kantons Solothurn. Allen Insassen steht der Zugang zu diesen Sprechstunden offen.
    • Leitung und Koordination der Psychotherapie und der wöchentlichen psychiatrischen Sprechstunden.
    • Beratung der Direktion und Mitarbeitenden der Justizvollzugsanstalt und der Untersuchungsgefängnisse in der Massnahmenplanung sowie der Betreuung der Eingewiesenen.
    • Durchführung ambulanter forensischer Therapien.
    • Unterstützung und Beratung der Gerichte, Staatsanwaltschaft, Behörden, Ämter bei der Führung und Beurteilung komplexer psychiatrischer Fälle